Innovationsgutschein Bayern – ein Überblick

Der Innovationsgutschein-Bayern fördert kleine Unternehmen bei der Umsetzung von Innovationsvorhaben durch einen externen Dienstleister. Eine großartige Neuigkeit: ab dem 01.01.2023 ist auch Softwareentwicklung förderfähig! In diesem Artikel erfahren Sie alles rund um den Innovationsgutschein-Bayern, sodass sie im nächsten Jahr voll mit der Digitalisierung Ihres Unternehmens durchstarten können.

Wer wird gefördert?

Kleine Unternehmen…

  • …mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern
  • …nicht mehr als 50 Mitarbeitern und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme

Und Existenzgründer…

  • …die ein Unternehmen in Bayern gründen möchten

Was wird gefördert?

Ab dem 01.01.2023 werden durch den Innovationsgutschein auch Softwareentwicklungsvorhaben gefördert. Dazu gehören beispielsweise:

  • Vernetzte Systeme und Prozesse
  • Automatisierungslösungen
  • Big-Data-Projekte
  • KI-Lösungen
  • Simulationsmodelle

(Hier finden Sie die vollständige Liste aller möglichen Fördervorhaben)

Bei Cloud-Creators unterstützen wir unsere Kunden regelmäßig bei der Beantragung von Fördermitteln. Gemeinsam, haben wir bereits zahlreiche erfolgreiche Entwicklungsprojekte umgesetzt. Wir beraten Sie gerne jederzeit unverbindlich zu Ihrem Projekt.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung ist ein Zuschuss. Das heißt, der Freistaat stockt Ihre Investition in innovative Projekte auf.

  • Förderfähig sind Aufwendungen zwischen 4.000 € und 30.000 €
  • Der Basis-Fördersatz liegt bei 40%
  • Der Fördersatz erhöht sich um jeweils 10% bis max. 60% wenn:

Ihr Unternehmenssitz liegt nicht im schönen Freistaat? Weitere Informationen zu bundesweiten Förderprogrammen finden Sie hier.

Unser Team hat viel Erfahrung in der Beantragung von Fördermitteln auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf und lassen Sie uns über die Möglichkeiten zur Förderung Ihres Software-Projekts sprechen!