Die Top Förderprogramme der Bundesländer zur Digitalisierung

Der Förder-Dschungel in Deutschland ist schwer zu Überblicken. Neben den bundesweiten Förderprogrammen für Unternehmen, gibt es noch einen unüberschaubaren Flickenteppich an Föderprogrammen der einzelnen Bundesländer. Deshalb listen wir in diesem Blogpost einmal die für die Digitalisierung Ihres Unternehmens interessantesten Förderprogramme auf. Beachten Sie bitte, dass Ihr Unternehmen normalerweise auch im entsprechenden Bundesland tätig sein muss, um antragsberechtigt zu sein.

Wussten Sie schon, dass Cloud Creators Sie bei der Beantragung eines passenden Förderprogramms für die gemeinsame Durchführung Ihres Digitalisierungsprojekts unterstützt?

Baden-Württemberg

  • Was wird gefördert?

    Mit dem Innovationsgutschein werden umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Rahmen eines innovativen Vorhabens unterstützt.

  • Wer wird gefördert?
    • Innovative Start-Ups
    • FuE-Vorhaben im Bereich Digitalisierung
  • Wie wird gefördert?
    • Als nicht rückzahlbarer Zuschuss
    • Zuschuss in Höhe von bis zu 20.000 €
    • Förderquote bis max. 50% der Ausgaben
  • Was wird gefördert?

    Förderfähig sind Innovationsvorhaben, die Förderung ist dabei technologieoffen. Das Vorhaben muss auf die Erschließung neuer Marktfelder und eine Erhöhung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Innovationskraft des Unternehmens ausgerichtet sein.

  • Wer wird gefördert?
    • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
    • Start-Ups
    • Unternehmen der freien Berufe
  • Wie wird gefördert?
    • Als nicht rückzahlbarer Zuschuss
    • Zuwendungen zwischen 20.000 € und 1 Mio. €
    • Förderquote von 45% für kleine Unternehmen
    • Förderquote von 35% für mittlere Unternehmen
  • Was wird gefördert?

    Die Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen. Alle entstehenden Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen.

  • Wer wird gefördert?
    • Unternehmen aller Branchen bis 500 Mitarbeiter
  • Wie wird gefördert?
    • Als nicht rückzahlbarer Zuschuss
    • Vorhaben mit Kosten zwischen 5.000 € und 40.000 € werden mit 40% bis max. 4.000 € bezuschusst
    • Vorhaben mit Kosten zwischen 40.000 € und 100.000 € werden mit 10% bis max. 10.000 € bezuschusst.

Bayern

  • Was wird gefördert?

    Tätigkeiten zur Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren. Umsetzungsorientierte Entwicklung und Forschung. Die Entwicklung von Software.

  • Wer wird gefördert?
    • Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Mio. Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
    • Existenzgründer, die ein Unternehmen in Bayern gründen möchten
  • Wie wird gefördert?
    • Als nicht rückzahlbarer Zuschuss
    • Für Ausgaben zwischen 4.000 € und 30.000 €
    • Basis-Fördersatz von 40%
    • Für jedes der folgenden Kriterien steigt der Fördersatz um 10% bis max. 60%:
      • Sitz des Unternehmens in einer Region mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH)
      • Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
  • Was wird gefördert?

    Die Entwicklung eines neuen Produkts, Verfahrens oder einer technischen Dienstleistung. Das Unternehmen muss in einer Technologiebranche tätig sein. Die technischen Neuheiten sollen deutliche Wettbewerbsvorteile und Marktchancen erwarten lassen.

  • Wer wird gefördert?
    • Unternehmensgründer
    • Start-Ups
  • Wie wird gefördert?
    • Als nicht rückzahlbarer Zuschuss
    • In der Konzeptphase bis 35% der Kosten, max. 26.000 €
    • Bei Softwareentwicklungen bis 45% der Kosten, max. 150.000 €
  • Was wird gefördert?

    • Entwicklungsvorhaben, die neue oder deutlich verbesserte Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen zum Ziel haben.
    • Anwendungsvorhaben, die Technologien in Branchen einführen, in denen sie sich noch nicht durchgesetzt haben.

  • Wer wird gefördert?
    • Für Entwicklungsvorhaben: Mittelständische Unternehmen mit weniger als 400 Mitarbeitern
    • Für Anwendungsvorhaben: Nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Wie wird gefördert?
    • Als nicht rückzahlbarer Zuschuss
    • Für Entwicklungsvorhaben: 25% bis 50% der Kosten als Zuschuss
    • Für Anwendungsvorhaben: bis 100% der Kosten als Darlehen

Berlin

  • Was wird gefördert?

    Mit Berlin Innovativ werden Investitionen, Projektefinanzierungen oder Betriebsmittel gefördert. Auch eine Vorfinanzierung von Aufträgen ist möglich.

  • Wer wird gefördert?
    • Start-Ups
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
    • Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern
  • Wie wird gefördert?
    • Als Darlehen
    • Darlehenshöhe zwischen 100.000 € bis 2 Mio. €
    • 100% Auszahlung
    • 70% Haftungsfreistellung der Hausbank durch die IBB
    • Tilgung erfolgt vierteljährlich und nachschüssig
  • Was wird gefördert?

    Technologische Innovationsvorhaben der industriellen Forschung, der experimentellen Entwicklung sowie des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung.

  • Wer wird gefördert?
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
    • Forschungseinrichtungen im Verbund mit mindestens einem Unternehmen
  • Wie wird gefördert?
    • Phase der industriellen Forschung
      • 80% als nicht rückzahlbarer Zuschuss
    • Phase der experimentellen Entwicklung
      • Forschungseinrichtungen im Verbund 40% als nicht rückzahlbarer Zuschuss
      • Nur KMU max. 80% als Darlehen
    • Phase des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung
      • Nur KMU max. 80% als Darlehen
  • Was wird gefördert?

    Neu gegründete Unternehmen, welche die Durchführung eines Innovationsprojektes anstreben. Förderfähig sind Personalausgaben, Investitionsausgaben und laufende Betriebsausgaben, die nicht direkt durch das Innovationsprojekt oder Kundenaufträge entstehen.

  • Wer wird gefördert?
    • Max. 1 Jahr alte Unternehmen können Phase 1 beantragen
    • Max. 2 Jahre alte Unternehmen können Phase 2 beantragen
  • Wie wird gefördert?
    • Phase 1: 50% der Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss und 50% der Kosten als Darlehen
    • Phase 2: 100% der Ausgaben als Darlehen
    • Max. Zuwendung von insgesamt 500.000 € davon max. 200.000 € in Phase 1

Brandenburg

  • Was wird gefördert?

    Digitalisierungsvorhaben (Beratung, Implementierung und Schulung)

  • Wer wird gefördert?
    • Kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere der gewerblichen Wirtschaft
  • Wie wird gefördert?
    • Als nicht rückzahlbarer Zuschuss
    • 50% Anteilfinanzierung
    • max. 50.000 € für Beratung und Schulung
    • Projektlaufzeit max. 6 Monate für das Modul Beratung und Schulung
    • max. 500.000 € für die Implementierung
    • Projektlaufzeit max. 36 für das Modul Implementierung
  • Was wird gefördert?

    Investitionen, Betriebsmittel & Digitalisierungsprojekte

  • Wer wird gefördert?
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
    • Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten
    • Es muss mindestens eines von ingesamt 12 Innovationskriterien erfüllt werden (siehe: Liste)
  • Wie wird gefördert?
    • Als Darlehen
    • Darlehenshöhe zwischen 100.000 € und 3 Mio. € mit 70% Haftungsfreistellung
    • max. 10 Jahre Laufzeit mit festem Tilgungsplan
  • Was wird gefördert?

    Technische Entwicklungsleistungen (extern), soweit diese nicht oder nicht im erforderlichen Umfang im Unternehmen selbst erbracht werden  und Beratungsleistungen die der Technologieentwicklung dienen

  • Wer wird gefördert?
    • Innovative Gründerinnen und Gründer, Freiberufler und KMU in den ersten drei Jahren nach Gründung
  • Wie wird gefördert?
    • Als nicht rückzahlbarer Zuschuss
    • Fördersumme 25.000 € bis 100.000 €
    • Der Eigenanteil an den Kosten beträgt mind. 50%

Bremen

  • Was wird gefördert?

    Verbesserung von Arbeits- und Produktionsprozessen und -verfahren, sowie der Informationssicherheit

  • Wer wird gefördert?
    • Kleinst-, Klein und mittlere Unternehmen inkl. Handwerksbetrieben
    • Soloselbstständige
    • Unternehmen müssen vor dem 31.12.2020 gegründet worden sein
  • Wie wird gefördert?
    • Als nicht rückzahlbarer Zuschuss
    • max. 17.000 € je Unternehmen
    • 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleinst- und kleine Unternehmen und freiberuflich Tätige
    • 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen
    • Kostenerstattungsprinzip – Auszahlung erfolgt nach erfolgreichem Verwendungsnachweis
  • Was wird gefördert?

    Die Entwicklung von innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen

  • Wer wird gefördert?
    • Gewerbliche Unternehmen
    • Verbundprojekte von Unternehmen und Forschungseinrichtungen
  • Wie wird gefördert?
    • Als nicht rückzahlbarer Zuschuss oder zinsgünstiges Darlehen
    • Als nicht rückzahlbarer Zuschuss von max. 50% der Kosten bis zu max. 100.000 € je Beteiligtem Unternehmen/FuE-Einrichtung
    • Als zinsgünstiges Darlehen für 100% der Kosten bis max. 200.000 €
  • Was wird gefördert?

    Beratungsprojekte mit ausgewählten Digitalexperten aus der Region, um erste Bedürfnisse zu ermitteln oder ein Pilotprojekt zu starten.

  • Wer wird gefördert?
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Wie wird gefördert?
    • Als nicht rückzahlbarer Zuschuss
    • Max. 5.000 €
    • Zuschuss von bis zu 50% der externen Kosten

Hamburg

  • Was wird gefördert?

    Innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) für neue oder deutlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.

  • Wer wird gefördert?
    • Unternehmen aller Größen und aus allen Branchen
    • Kooperationen mit Hochschulen oder Forschungseinrichtungen
  • Wie wird gefördert?
    • Als nicht rückzahlbarer Zuschuss
    • bis max. 500.000 € für Einzelprojekte und 1 Mio. € bei Kooperationsprojekten
    • Förderquote je nach Größe des Unternehmens, zwischen 25% und 55% der Kosten
    • Förderfähige Kosten sind: Personal- und Sachkosten, Kosten für Patente, Fremdleistungen
  • Was wird gefördert?

    Der Innovationsstarter Fonds beteiligt sich an Startups mit innovativen Geschäftsideen und stellt damit Risikokapital zur Verfügung.

  • Wer wird gefördert?
    • Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, UG), die folgende Kriterien erfüllen:
    • Kleines Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Bilanzsumme < 10 Mio. €)
    • Junges Unternehmen, maximal 5 Jahre alt
  • Wie wird gefördert?
    • Als offene Beteiligung
    • Pro Finanzierungsrunde können bis zu 0,6 Mio. € investiert werden
    • max. 1 Mio. € pro Startup
    • Wenn das Startup auch von privatwirtschaftlichen Investoren gefördert wird, gelten deren Bedingungen (pari-passu)
    • Ohne privatwirtschaftliche Investoren git: 15% Geschäftsanteile, offene Beteiligung, bei 0,6 Mio. € Investmentsumme
  • Was wird gefördert?

    Förderfähige Ausgaben die bei der Umsetzung eines Startup Projekts entstehen

  • Wer wird gefördert?
    • Technologisch hoch innovative Startups in der Gründungsphase
  • Wie wird gefördert?
    • Als nicht rückzahlbarer Zuschuss
    • Zuschuss bis zu 150.000 €
    • Es besteht die Möglichkeit zur Verbesserung der Liquidität auch Vorauszahlungen zu erhalten

Hessen

  • Was wird gefördert?

    Die Beihilfe kann für Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen gewährt werden, deren Forschung in die industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung fällt.

  • Wer wird gefördert?
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
    • Unternehmen mit max. 499 Mitarbeitern
  • Wie wird gefördert?
    • Als nicht rückzahlbarer Zuschuss
    • Max. 500.000 €
    • Zuschuss von max. 50% der Kosten
    • Im Fokus stehen Projekte mit min. 200.000 € Ausgaben und einer Laufzeit zwischen zwei und drei Jahren
  • Was wird gefördert?

    Die Finanzierung von materiellen und immateriellen Investitionen sowie Betriebsmitteln. Hierunter fallen auch Investitionen in Digitalisierungsvorhaben.

  • Wer wird gefördert?
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
    • Unternehmen mit max. 499 Mitarbeitern
    • Freiberufler
  • Wie wird gefördert?
    • Als Darlehen für bis zu 100% der Ausgaben
    • Kredithöhe zwischen min. 100.000 € und max. 7,5 Mio. €
    • Laufzeit für Betriebsmittelfinanzierungen: drei oder fünf Jahre
    • Laufzeit für Investitionsfinanzierungen: fünf, sieben oder zehn Jahre
    • 70% Haftungsfreistellung
  • Was wird gefördert?

    Frühphaseninvestments, Innovationsvorhaben sowie die Mitfinanzierung von Nachfolgeregelungen

  • Wer wird gefördert?
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die innovativ sind
    • Unternehmen mit max. 499 Mitarbeitern
  • Wie wird gefördert?
    • Als offene Beteiligung
    • Beteiligungshöhe zwischen 100.000 € und 1 Mio. €

Mecklenburg-Vorpommern

  • Was wird gefördert?

    Aus­gaben für Wirtschafts­güter des Sach­anlagevermögens

  • Wer wird gefördert?
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
    • Unternehmen mit max. 249 Mitarbeitern
    • Mit max. 50 Mio. € Jahresumsatz oder max. 43 Mio. € Jahresbilanzsumme
  • Wie wird gefördert?
    • Als nicht rückzahlbarer Zuschuss
    • Für Ausgaben zwischen 8.000 € und 20.000 € (im Einzelfall bis 100.000 €)
    • 50% Förderquote für kleine Unternehmen
    • 35% Förderquote für mittlere Unternehmen
  • Was wird gefördert?

    Investitionsvorhaben im gewerblichen Bereich, die Dauerarbeitsplätze oder Ausbildungsplätze in Mecklenburg-Vorpommern schaffen oder erhalten.

  • Wer wird gefördert?
    • Unter­nehmen der gewerblichen Wirtschaft
    • Es müssen überwiegend Güter hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die regelmäßig überregional (über 50 km ab Betriebsstätte hinaus) abgesetzt werden.
  • Wie wird gefördert?
    • Als nicht rückzahlbarer Zuschuss
    • Zuschusshöhe abhängig von Unternehmensgröße und Investitionsstandort
    • Förderquote für kleine Unternehmen je nach Standort zwischen 25% und 35% der Kosten
    • Förderquote für mittlere Unternehmen je nach Standort zwischen 10% und 25% der Kosten
  • Was wird gefördert?

    Die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung, der gesellschaftliche Zusammenhalt und die regionale Identität in Vorpommern und im östlichen Mecklenburg.

  • Wer wird gefördert?
    • Juristische Personen des Privatrechts, z.B. Kapitalgesellschaften oder Vereine
    • Personengesellschaften
    • Natürliche Personen und Initiativen
  • Wie wird gefördert?
    • Als Zuschuss, als Festbetragsfinanzierung oder als Anteilfinanzierung
    • Die Förderquote richtet sich nach Eigeninteresse und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Antragsstellers

Niedersachsen

  • Was wird gefördert?

    Forschungs- und/oder Entwicklungsvorhaben, die neue vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zum Ziel haben.

  • Wer wird gefördert?
    • Unternehmen mit max. 499 Mitarbeitern
    • Mit max. 50 Mio. € Jahresumsatz und max. 43 Mio. € Jahresbilanzsumme
  • Wie wird gefördert?
    • Als nicht rückzahlbarer Zuschuss
    • Max. 500.000 €
    • Kleine Unternehmen mit einer Förderquote von bis zu 45% der Kosten
    • Mittlere Unternehmen mit einer Förderquote von bis zu 35% der Kosten
    • Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung mit einer Förderquote von bis zu 25% der Kosten
  • Was wird gefördert?

    Innovative Vorhaben, die den unternehmensbezogenen Stand der Technik bei neu vermarktbaren Produkten, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen sowie neuen betrieblichen Ablauf- und Organisationsformen verbessern.

  • Wer wird gefördert?
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Wie wird gefördert?
    • Als nicht rückzahlbarer Zuschuss
    • Förderquote von max. 35% der Ausgaben
    • Fremdleistungen und Investitionskosten dürfen max. 50% der Gesamtausgaben ausmachen
  • Was wird gefördert?

    Innovationen, Wachstumspotential und das Erhalten von Beschäftigung.

  • Wer wird gefördert?
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
    • Mittlere Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen
  • Wie wird gefördert?
    • Als stille oder offene Beteiligung
    • Beteiligungen bis max. 5 Mio. €
    • Beteiligungslaufzeit 7-10 Jahre

Nordrhein-Westfalen

  • Was wird gefördert?

    Die Analyse und Umsetzung eines konkreten Digitalisierungsprojekts. Die Entwicklung digitaler Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren.

  • Wer wird gefördert?
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Wie wird gefördert?
    • Als nicht rückzahlbarer Zuschuss
    • Fördersumme von max. 15.000 €
    • Ausgabenerstattungsprinzip, bei dem das Unternehmen in Vorleistung gehen muss
    • Kleine Unternehmen erhalten eine Förderquote von 80% der Kosten
    • Mittlere Unternehmen erhalten eine Förderquote von 60% der Kosten
  • Was wird gefördert?

    Investitionen in den Bereichen Digitalisierung und Innovation

  • Wer wird gefördert?
    • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
    • Angehörige der freien Berufe
  • Wie wird gefördert?
    • Als zinsgünstiges Darlehen
    • Höchstbetrag von max. 10 Mio. €
    • Laufzeiten von 3, 5, 7 oder 10 Jahren
    • Bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Was wird gefördert?

    Die Finanzierung von Vorhaben und Betriebsmittelbedarf in den Bereichen Innovation und Digitalisierung.

  • Wer wird gefördert?
    • Unternehmen mit max. 500 Mio. € Umsatz
    • Einzelunternehmer
    • Angehörige der freien Berufe
  • Wie wird gefördert?
    • Als Darlehen
    • Pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben max. 25 Mio. €
    • Mit ergänzendem Förderzuschuss ab einer Laufzeit von 5 Jahren
    • Laufzeiten zwischen 2 und 10 Jahren
    • Förderquote von bis zu 100% der förderfähigen Kosten

Rheinland-Pfalz

  • Was wird gefördert?

    Investitionsvorhaben, die für das Unternehmen eine technologische Transformation bzw. die Digitalisierung von Prozessen darstellen.

  • Wer wird gefördert?
    • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Wie wird gefördert?
    • Als nicht rückzahlbarer Zuschuss
    • Förderhöchstgrenze von max. 5 Mio. €
    • Kleine Unternehmen erhalten eine Förderquote von bis zu 20% der Kosten
    • Mittlere Unternehmen erhalten eine Förderquote von bis zu 10% der Kosten
    • Zuschuss muss mindestens 50.000 € betragen. (Kosten von min. 250.000 € bzw. 500.000 €)
  • Was wird gefördert?

    Vorhaben im Zusammenhang mit der Entwicklung von neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen. Unterteilt in Module für Durchführbarkeitsstudien und FuE-Vorhaben.

  • Wer wird gefördert?
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
    • Vorhaben großer Unternehmen, die von großer Bedeutung für das Land Rheinland-Pfalz sind
  • Wie wird gefördert?
    • Als nicht rückzahlbarer Zuschuss
    • Durchführbarkeitsstudien mit max. 52.500 € gefördert
    • FuE-Vorhaben mit max. 500.000 € gefördert
    • Vorhaben der industriellen Forschung erhalten einen Einstiegsfördersatz von bis zu 50% der Kosten
    • Vorhaben der experimentellen Entwicklung erhalten einen Einstiegsfördersatz von bis zu 25% der Kosten
    • Der Einstiegsfördersatz kann je nach Unternehmensgröße, der Zusammenarbeit von Unternehmen oder Forschungseinrichtungen auf bis zu 80% aufgestockt werden
  • Was wird gefördert?

    Externe Entwicklungsleistungen für einen FuE-Auftrag.

  • Wer wird gefördert?
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Wie wird gefördert?
    • Als nicht rückzahlbarer Zuschuss
    • Höchstfördersumme von max. 20.000 €
    • Förderhöhe beträgt 50% der förderfähigen Kosten

Saarland

  • Was wird gefördert?

    Die Einführung neuer digitaler Systeme sowie die Verbesserung der IT-Sicherheit

  • Wer wird gefördert?
    • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Wie wird gefördert?
    • Als nicht rückzahlbarer Zuschuss
    • Max. 12.500 € pro Unternehmen
    • Kleine Unternehmen erhalten bis zu 50% Förderquote
    • Mittlere Unternehmen erhalten bis zu 30% Förderquote
  • Was wird gefördert?

    Betriebswirtschaftlich sinnvolle Investitionsvorhaben von Unternehmen mit erschwertem Zugang zu Fremdkapital infolge fehlender Sicherheiten

  • Wer wird gefördert?
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
    • Angehörige der freien Berufe
  • Wie wird gefördert?
    • Als Nachrangdarlehen mit eigenkapitalähnlichem Charakter
    • Darlehen zwischen 25.000 € und 1 Mio. €
    • Laufzeit bis zu 10 Jahre bei 5 tilgungsfreien Anlaufjahren
  • Was wird gefördert?

    Technologieunternehmen in der Gründungsphase oder bestehende innovative Unternehmen bei der Entwicklung neuer Produkte

  • Wer wird gefördert?
    • Technologieunternehmen
    • Max. 10 Jahre alt
    • Max. 250 Beschäftigte
    • Max. 50 Mio. € Umsatz und 43 Mio. € Bilanzkapital
  • Wie wird gefördert?
    • Als stille oder offene Beteiligungen
    • Beteiligungen zwischen 125.000 € und 1 Mio. €
    • Beteiligungsdauer max. 10 Jahre

Sachsen

  • Was wird gefördert?

    Ausgaben für externe FuE-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer oder der Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen

  • Wer wird gefördert?
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, der Kultur- und Kreativwirtschaft
    • Freiberufliche Ingenieure
  • Wie wird gefördert?
    • Als nicht rückzahlbarer Zuschuss
    • Bis max. 40.000 € pro Kalenderjahr
    • Förderquote von 50% der förderfähigen Kosten
  • Was wird gefördert?

    Die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln

  • Wer wird gefördert?
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
    • Existenzgründer
    • Angehörige der freien Berufe
  • Wie wird gefördert?
    • Als Darlehen zu günstigen Konditionen
    • Bis zu 10% Tilgungszuschuss auf die Darlehenssumme
    • Finanzierung bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Was wird gefördert?

    Der Erwerb von Patenten, Lizenzen, Anpassungsentwicklungen und Beratungsleistungen

  • Wer wird gefördert?
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Wie wird gefördert?
    • Als nicht rückzahlbarer Zuschuss
    • Förderquote von 50% der förderfähigen Kosten
    • Max. Projektdauer 18 Monate
    • Schlussrate von 20% der Zuwendung wird erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt

Sachsen-Anhalt

  • Was wird gefördert?

    Personal- und Sachausgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen

  • Wer wird gefördert?
    • KMU der Kultur- Kreativwirtschaft
    • Netzwerke von mindestens fünf KMU, von denen mindestens die Hälfte der Kreativwirtschaft angehören
  • Wie wird gefördert?
    • Als nicht rückzahlbarer Zuschuss
    • Förderquote von 90% der Personal- und Sachausgaben
    • Projekte mit einer Laufzeit bis 12 Monate erhalten zwischen 30.000 € und 65.000 €
    • Projekte mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten (max. 36 Monate) erhalten zwischen 30.000 € und 195.000 €
  • Was wird gefördert?

    FuE-Vorhaben z.B. die Entwicklung von Prototypen, Anpassungsentwicklungen bis zur Markteinführung, Markteinführung und Wachstumsfinanzierungen

  • Wer wird gefördert?
    • Technologieorientierte Unternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
  • Wie wird gefördert?
    • Als offene Beteiligungen bis zu 10 Mio. € je KMU, als Minderheitsbeteiligung bis max. 25% des Stammkapitals
    • Als stille Beteiligungen bis zu 5 Mio. € je Unternehmen, mit einer Laufzeit von max. 10 Jahren
    • Start-Up Gladiator: Beteiligungsprogramm für Start-Ups mit Kombination aus offener und stiller Beteiligung in Höhe von 350.000 €
  • Was wird gefördert?

    Personalkosten oder Projektausgaben im Zusammenhang mit der Digitalisierung von Unternehmen

  • Wer wird gefördert?
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
    • Freiberufler
  • Wie wird gefördert?
    • Als Darlehen
    • Darlehensbetrag zwischen min. 10.000 € und max. 1,5 Mio. €
    • Fester Zinssatz von aktuell 0,95%
    • Laufzeit bis zu 10 Jahre, davon max. 2 Jahre tilgungsfrei

Schleswig-Holstein

  • Was wird gefördert?

    Prozess- und Organisationsinnovationen, welche durch tiefgreifende Veränderungen in den Prozess- oder Organisationsstrukturen gekennzeichnet sind

  • Wer wird gefördert?
    • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Wie wird gefördert?
    • Als nicht rückzahlbarer Zuschuss
    • Die Förderquote beträgt 50% der förderfähigen Kosten
  • Was wird gefördert?

    Investitionen in das Anlagevermögen oder der Erwerb von Betriebsmitteln für innovative Unternehmen

  • Wer wird gefördert?
    • Innovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
    • Innovative mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern
  • Wie wird gefördert?
    • Als zinsgünstiges Darlehen
    • Darlehensbetrag zwischen min. 100.000 € und max. 3.000.000 €
    • Laufzeit für Betriebsmittelfinanzierung 3 oder 5 Jahre
    • Laufzeit für Investitionsfinanzierung 5 oder 10 Jahre
  • Was wird gefördert?

    Die Personalkosten, sowie Restkosten bei Vorhaben der experimentellen Entwicklung mit dem Ziel neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln

  • Wer wird gefördert?
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Wie wird gefördert?
    • Als nicht rückzahlbarer Zuschuss
    • Personalkosten werden auf Grundlage der nachgewiesenen Stunden pauschal berechnet und bezuschusst
    • Die Restkosten werden als Pauschale in Höhe von 40% der Personalkosten festgesetzt
    • Kleine Unternehmen werden mit bis zu 45% der förderfähigen Kosten bezuschusst
    • Mittlere Unternehmen werden mit bis zu 35% der förderfähigen Kosten bezuschusst
    • Min. 60.000 € Projektvolumen
    • Förderfähige Kosten auf 200.000 € begrenzt

Thüringen

  • Was wird gefördert?

    Die Digitalisierung von Betriebsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen

  • Wer wird gefördert?
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
    • Wirtschaftsnahe Freiberufler
  • Wie wird gefördert?
    • Als nicht rückzahlbarer Zuschuss
    • Max. 15.000 € Förderung
    • Förderquote von 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • Die förderfähigen Ausgaben müssen zwischen 5.000 € und 150.000 € liegen
  • Was wird gefördert?

    Innovative Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter

  • Wer wird gefördert?
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
    • Wirtschaftsnahe oder kreativwirtschaftlich tätige Freiberufler
  • Wie wird gefördert?
    • Als nicht rückzahlbarer Zuschuss
    • Nach förderfähigen Ausgaben gestaffelte Fördersumme zwischen 10.000 € und 50.000 €
    • Förderfähige Ausgaben von min. 30.000 € und max. 250.000 €
  • Was wird gefördert?

    Die langfristige Finanzierung von Investitionen

  • Wer wird gefördert?
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, des Tourismus- und Beherbergungsgewerbes sowie des Dienstleistungssektors
    • Wirtschaftsnahe Freiberufler
    • Natürliche Personen für den Geschäftsanteilserwerb
  • Wie wird gefördert?
    • Als Darlehen mit individuellem Zinssatz
    • Max. 2 Mio. € pro Antragsteller und Kalenderjahr
    • Festzins für 10 Jahre
    • Laufzeit von 5, 10, 15 oder 20 Jahren


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